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17.5.2012 : 10:22 : +0200

Satzung des Wissenschaftsbeirates

Satzung des
Wissenschaftsbeirat der
Vereinigung der Bobath-Therapeuten
Deutschlands e.V.

§ 1    Zweck des Wissenschaftsbeirats


ist die Unterstützung des Vorstands der Vereinigung der Bobath-Therapeuten Deutschlands e.V. in seiner Aufgabe, das Bobath-Konzept in einen wissenschaftlichen Rahmen zu stellen und Möglichkeiten für eine wissenschaftliche Begründung der Bobath-Therapie zu entwickeln. Er erfüllt den Zweck insbesondere durch:
Beratung des Vorstands bei möglichen Studienvorhaben
Beratung des Vorstands in Fragen der Fachhochschulausbildung
Beratung des Vorstands bei Stellungnahmen zu wissenschaftlichen Themen und der Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen.

§ 2    Mitglieder des Beirats

1. In den Beirat werden Wissenschaftler und Bobath-Therapeuten aus den Bereichen der Entwicklungsneurologie, der Neurologischen Rehabilitation und weiteren Bezugs-wissenschaften berufen. Sie üben ihr Amt ehrenamtlich aus.   Zur Koordinierung der Aufgaben des Wissenschaftsbeirats und als Kontaktperson zum Vorstand wird eine Koordinatorin berufen. Sie ist ordentliches Mitglied des Wissenschaftsbeirats. Ein Vorstandsmitglied  der Vereinigung der Bobath-Therapeuten Deutschlands e.V. ist ständiges Mitglied des Beirats, jedoch ohne Stimmrecht. In der Regel soll dies die 1. Vorsitzende sein. Der Vorstand ist zu allen Sitzungen des Beirats einzuladen.

2. Die Zulassung der Mitglieder erfolgt durch Berufung des Vorstands der Vereinigung der Bobath-Therapeuten Deutschlands e.V.

3. Die Berufung der Beiratsmitglieder und der Koordinatorin erfolgt für drei Jahre. Die Mitgliedschaft eines Beiratsmitglieds endet zum Ende des Jahres in dem es seinen Austritt erklärt.

4. Der Vorstand kann Mitglieder aus dem Beirat ausschließen, wenn diese sich vereinsschädigend verhalten.

§ 3    Arbeit des Beirats


1. Sitzungen finden mindestens 1x jährlich statt.

2. Der Beirat protokolliert die Sitzungen und übergibt dem Vorstand  der Vereinigung der Bobath-Therapeuten e.V. zeitnah eine Protokoll-Kopie.

3. Gäste mit beratender Funktion können im Rahmen des Budgets vom Beirat selbständig  eingeladen werden.

4. Die Mitglieder des Beirats legen die  Aufgabenverteilung entsprechend dem Auftrag des Vorstands untereinander fest. Sie können sich eine eigene Geschäftsordnung geben und beschließen.

§ 4    Aufgaben der/des Koordinatorin/s

Ihre/Seine Aufgaben sind insbesondere:

1. Einladung zu den Sitzungen es Beirats und Erstellung einer Tagesordnung.

2. Sicherstellung der Protokolierung der Beiratssitzung

3. Moderation der Sitzungen

4. Koordination der beschlossenen Aktivitäten und Aufgaben

5. Kooperation mit dem Vorstand der Vereinigung

6. Abfassung von Jahresberichten und Zwischenberichten

7. Budgetverantwortung und -verwaltung

§ 5    Finanzierung

1. Der Vorstand der Vereinigung der Bobath-Therapeuten e.V. stellt in seinen Haushalt ein Budget für die Arbeit des Beirats bereit und teilt dieses der Koordinatorin spätestens zu Beginn des Kalenderjahres mit.

2. Notwendige Auslagen für ehrenamtliche Beiratsmitglieder (Reisekosten, wie Bahnfahrt 2.Klasse, Flug im vergleichbaren Rahmen, evtl. notwendige Unterkunft, Verpflegung auf Einladung) werden im Rahmen des Budgets erstattet.  Über weitere Erstattungen entscheidet im Rahmen des Budgets die Koordinatorin.

§ 6    Änderungen der Satzung
 

bedürfen der mindestens 75 %igen Stimmen der Vorstandsmitglieder.

§ 7    Auflösung des Beirats


Der Wissenschaftliche Beirat kann durch den Vorstand der Vereinigung der Bobath- Therapeuten Deutschlands e.V. aufgelöst werden.

§ 8    Inkrafttreten


Diese Beiratssatzung tritt nach Beschlussfassung des Vorstandes der Vereinigung der Bobath-Therapeuten in Kraft.




Erfurt, den  8.12.2007
 



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  Angela Wodraschke-Hanke                       Eva Englert
  1. Vorsitzende                                        Schriftführerin